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Holz bei Hochbauten

Mit Holz in die Höhe bauen

Per 1.1.2015 gelten die neuen Brandschutzvorschriften (Norm BSV 2015) in der Schweiz.

Für den Holzbau eröffnen sich mit diesen Brandschutzbestimmungen neue Horizonte. Bis Ende 2004 waren die Möglichkeiten im Holzbau mit zwei Geschosshöhen plus Dach stark eingeschränkt. Bereits im Jahr 2005 gelang der Schweizer Holzbaubranche ein beachtenswerter Erfolg. Holzbauten mit bis zu sechs Geschosshöhen und Holzfassaden bis zu acht Geschossen waren zulässig und der Holzbau hat dank der neuen Marktsituation bedeutend zugelegt.

Mit den neuen Vorschriften per 1.1.2015 kann Holz nun in allen Gebäudekategorien angewendet werden und bis zu einer maximalen Höhe von dreissig Metern gebaut werden. Somit kann sich die Holzbaubranche in der gesamten Bauwirtschaft neu platzieren und mitwirken. Dank Forschungs- und Projektarbeiten welche gezeigt haben, dass nicht die Brennbarkeit eines Baumaterials massgebend ist sondern der brandschutztechnisch richtige Aufbau eines Bauwerkes der ausschlaggebende Faktor für das Brandverhalten ist, hat die Brandschutzbehörde die Sonderregelungen für den Holzbau aufgehoben und die neuen Vorschriften publiziert.

 

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